AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Kauf- und Werkverträgen

§ 1 Allgemeines

a) Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Gieseler Begrünungen, Herr Carsten Gieseler, Kleine Schützenstraße 2, 31224 Peine (im Folgenden: Gieseler Handel genannt) und den Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

b) Vertragsvereinbarung

Vertragssprache ist deutsch.

Verträge werden sowohl mit Verbrauchern, als auch mit Unternehmern geschlossen.

c) Vertragsschluss

Die Darstellung des Sortiments im Internet-Shop von Gieseler Handel ist freibleibend und unverbindlich. Der Bestellvorgang über diese Website besteht aus insgesamt vier Schritten. Im ersten Schritt wählt der Kunde die gewünschten Waren aus. Im zweiten Schritt gibt er seine Daten einschließlich Rechnungsanschrift und ggf. abweichender Lieferanschrift ein, soweit diese nicht bereits in seinem Kundenaccount hinterlegt sind. Im dritten Schritt wählt er die Zahlungsmethode aus. Im vierten Schritt hat der Kunde die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschrift, Zahlungsweise, bestellte Artikel) noch einmal zu überprüfen und ggf. Eingabefehler zu berichtigen, bevor er seine Bestellung durch Klicken auf den Button "Kaufen" bestätigt. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Gieseler Handel wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Gieseler Handel ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Tagen nach Eingang der Bestellung per E-Mail, Fax, Telefon, postalisch oder durch Zusendung der Ware verbindlich anzunehmen. Mit der Annahme kommt ein Vertrag zwischen Gieseler Handel und dem Kunden zustande.

d) Speicherung des Vertragstexts

Der Vertragstext wird von Gieseler Handel gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB und Kundeninformationen in Textform (z.B. E-Mail, Fax oder postalisch) zugeschickt. Der Vertragstext kann vom Kunden nach Absendung seiner Bestellung jedoch nicht mehr über die Internetseite des Verkäufers abgerufen werden. Der Kunde kann über die Druckfunktion des Browsers die maßgebliche Website mit dem Vertragstext ausdrucken.

§ 2 Lieferung

a) Leistungszeit

Gieseler Handel versendet nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, inclusive die Inselregionen.

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wie zum Beispiel Abholung, erfolgt die Lieferung durch Gieseler Handel innerhalb von den angegebenen Werktagen. Der Fristbeginn für die Lieferung ist bei Vorkassenzahlung der Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei Zahlung per Nachnahme oder bei Rechnungskauf der Tag nach Vertragsschluss. Die Frist endet am darauffolgenden Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.

b) Teillieferungen

Gieseler Handel ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen dem Kunden jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.

c) Liefer- und Leistungsverzögerungen

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von Gieseler Handel nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat Gieseler Handel nicht zu vertreten. Sie berechtigen Gieseler Handel dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

§ 3 Leistungsbeschreibung

a) Leistungserbringung

Gieseler Handel ist berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.

b) Leistungsverzögerungen

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von Gieseler Handel nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat Gieseler Handel nicht zu vertreten. Sie berechtigen Gieseler Handel dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

c) Rücktritt

Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann Gieseler Handel vom Vertrag zurücktreten. Gieseler Handel verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

d) Ausschluss der Lieferung

Postfachanschriften werden nicht beliefert.

e) Annahmeverzug

Gerät der Kunde mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, ist Gieseler Handel nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung. Das gilt nicht für den Fall, dass der Besteller durch die Nichtannahme der Ware sein gesetzliches Widerrufsrecht ausübt.

§ 4 Zahlung

a) Preise und Versandkosten

Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch die jeweils gesondert ausgewiesenen Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch den Kunden an dem Geschäftssitz von Gieseler Handel in Peine vereinbart wird.

Der Versand erfolgt mit DHL und die Versandkosten betragen, sofern nicht etwas anderes angezeigt wird 5,90 EUR. Ab einem Bestellwert von 59,50 EUR liefert Gieseler Handel versandkostenfrei. Ein Bestellwert von unter 59,50 Euro ist als Vorkasse zu bezahlen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.

b) Zahlungsverzug

Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei Gieseler Handel eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich Gieseler Handel vor, Mahngebühren in Höhe von 5 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass Gieseler Handel kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

c) Zurückbehaltungsrecht

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.

d) SEPA-Zahlungen und Pre-Notification

Rechnungen können über das SEPA-Lastschriftverfahren beglichen werden. Dazu erteilt der Käufer Gieseler Handel ein entsprechendes Mandant (SEPA-Basis-Mandat, bzw. falls möglich ein SEPA-Firmen-Mandat). Werden Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen über das SEPA-Basislastschriftverfahren / - Firmenlastschriftverfahren bezahlt, erhält der Kunde eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird für B2B-SEPA-Lastschriften auf 1 Tag verkürzt. Bei CORE, der Standard-Lastschrift, wird bei einer Erstlastschrift (FRST)/ Einmallastschrift (OOFF) die Frist auf 5Tage und bei der Folgelastschrift (RCUR) auf 2 Tage verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch Gieseler Handel verursacht wurde.

§ 5 Widerrufsbelehrung für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ( Gieseler Handel, Kleine Schützenstraße 2, 31224 Peine, Telefon: +49 (0) 5171 581191, Fax: +49 (0) 5171 58 11 92, E-Mail: mail@gieseler-begruenungen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

- Ende der Widerrufsbelehrung -

Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Ebenso besteht ein Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.

Besondere Hinweise zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts

Bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn die Versiegelung der Waren nach der Lieferung entfernt wurde. Bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Verpackung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Gieseler Handel die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und Sie gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch Gieseler Handel verlieren.

Rücksendung ohne ausdrückliche Erklärung

Sendet der Kunde Waren innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist an Gieseler Handel zurück, ohne ausdrücklich zu erklären, dass es sich dabei um die Ausübung seines Widerrufsrechts handelt, wird Gieseler Handel die Rücksendung als Widerruf einordnen, sofern für die Ware ein solches Widerrufsrecht bestand und kein anderer Rücksendegrund ersichtlich ist.

§ 6 Verantwortlichkeit des Kunden

a) Inhalt des Kundenauftrags

Für Inhalt und Richtigkeit der übermittelten Daten und Informationen bei einem Kundenauftrag ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde bestätigt mit der Übertragung von Daten an Gieseler Handel, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben.

b) Freistellung

Der Kunde hält Gieseler Handel von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber Gieseler Handel geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

c) Datensicherung

Für die Sicherung der übersandten Informationen ist der Kunde mitverantwortlich. Gieseler Handel kann nicht für den Verlust von übersandten Informationen des Kunden verantwortlich gemacht werden, da Gieseler Handel keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernimmt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

a) Allgemein

Sofern der Kunde Unternehmer ist, bleiben die von Gieseler Handel gelieferten Waren, Werke und Materialien bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum Gieseler Handel. Gegenüber Verbrauchern bleibt nur das gelieferte Produkt aus dem konkreten Vertrag bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum Gieseler Handel. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen jederzeit pfleglich zu behandeln. Der Kunde tritt einen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust dieser Sachen erhält, an Gieseler Handel ab. Der Kunde ist, soweit nachfolgend nichts abweichendes vereinbart wird, nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

b) Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen

Wird die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Sache gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, hat der Kunde Gieseler Handel unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem. §771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den Gieseler Handel entstandenen Ausfall.

c) Weiterveräußerung

Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an Gieseler Handel in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis Gieseler Handel, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Gieseler Handel wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

d) Umbildung, Be- und Verarbeitung

Soweit der Kunde Unternehmer ist, erfolgt die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunde stets namens und im Auftrag für Gieseler Handel. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kundes an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, Gieseler Handel nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt Gieseler Handel das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache Gieseler Handel zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kundes als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde Gieseler Handel anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Gieseler Handel verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen gegen den Kunde tritt der Kunde auch solche Forderungen an Gieseler Handel ab, die dem Kunde durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; Gieseler Handel nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

e) Rücknahme

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, aber auch im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, ist Gieseler Handel berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, Gieseler Handel erklärt dies ausdrücklich schriftlich.

f) Freigabe von Sicherheiten

Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 15 Prozent, ist Gieseler Handel auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

§ 8 Gewährleistung bei Kaufverträgen

a) Gewährleistungsanspruch

Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch.

b) Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der verkauften Ware geht erst mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.

c) Mitteilung

Sollte der Kunde erkennen, dass die Umverpackung beschädigt bei ihm ankommt bzw. nach Erhalt der Ware eine Beschädigung feststellen, bittet Gieseler Handel den Kunden darum, dies mitzuteilen. Es besteht jedoch weder eine Pflicht zu einer solchen Mitteilung, noch werden durch eine unterbliebene Mitteilung die Gewährleistungsrechte des Verbrauchers berührt.

d) Nacherfüllung

Ist die Ware mangelhaft, kann der Kunde wahlweise Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen. Werden Mängel auch nach zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so hat der Kunde Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.

e) Rechte bei unwesentlichem Mangel

Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.

f) Schadensersatz für Mängel

Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadensersatz für Mängel an der Ware leistet Gieseler Handel nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

g) Gewährleistung gegenüber Unternehmern

Gegenüber Unternehmern gelten, abweichend von den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, folgende Bestimmungen: Im Falle eines Mangels leistet Gieseler Handel nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem so bestimmten Gefahrenübergang.

h) Rügeobliegenheit von Unternehmern

Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

i) Gewährleistung für gebrauchte Waren

Für gebrauchte Waren beträgt die Gewährleistung 1 Jahr.

§ 9 Gewährleistung bei Werkverträgen

a) Gewährleistungsanspruch

Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ist das Werk mangelhaft und verlangt der Kunde Nacherfüllung, kann Gieseler Handel nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Werden Mängel auch nach wenigstens zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so hat der Kunde Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.

b) Rechte bei unwesentlichen Mängeln

Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessen Minderung des Preises zu.

c) Schadensersatz für Mängel

Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadensersatz für Mängel ist nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu leisten. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

d) Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Werks geht im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung erst mit der Abnahme des Werks auf den Kunden über. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über.

e) Mitteilung

Sollte der Kunde erkennen, dass die Umverpackung beschädigt bei ihm ankommt bzw. nach Erhalt der Ware eine Beschädigung feststellen, bittet Gieseler Handel den Kunden darum, dies mitzuteilen. Es besteht jedoch weder eine Pflicht zu einer solchen Mitteilung, noch werden durch eine unterbliebene Mitteilung die Gewährleistungsrechte des Verbrauchers berührt.

f) Rechte bei unwesentlichem Mangel

Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des vereinbarten Werklohns zu.

g) Verjährung

Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Gefahrenübergang.

§ 10 Haftung

a) Haftungsausschluss

Gieseler Handel sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften unter nachstehendem Vorbehalt nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit betrifft die Haftung nur die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, folglich solcher Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, haftet Gieseler Begrünungen im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

b) Haftungsvorbehalt

Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

§ 11 Schlussbestimmungen

a) Gerichtsstand

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von Gieseler Handel in Peine vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

b) Rechtswahl

Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

c) Verbraucher-Streitschlichtung

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglicher Verpflichtungen aus Online-Verträgen geschaffen (OS-Plattform). Der Kunde kann die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Gieseler Handel ist nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

d) Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.